Allgemeines
SPORTBOOTFÜHRERSCHEIN SEE
Der AMTLICHE SPORTBOOTFÜHRERSCHEIN SEE ist gesetzlich vorgeschrieben zur
Führung von Motorbooten mit mehr als 15 PS
(11,03 KW) Leistung an der Propellerwelle auf den
Seeschifffahrtsstraßen und in den Küstengewässern.
Wird in allen ausländischen Gewässern als Führerschein anerkannt.
Mindestalter: 16 Jahre
Benötigte Unterlagen:
- Ärztliches Zeugnis im Original, nicht älter als ein Jahr,
- Kopie des Kfz-Führerscheines, der in der Prüfung im Orignal vorzulegen ist,
- ein Passbild in der Grösse 35X45mm
SPORTBOOTFÜHRERSCHEIN BINNEN
Der AMTLICHE SPORTBOOTFÜHRERSCHEIN BINNEN ist gesetzlich vorgeschrieben zur Führung von Motorbooten mit Motor mit mehr als 15 PS (11,03 KW) an der Propellerwelle auf den schiffbaren Binnengewässern und Bundeswasserstraßen.
Er ist gültig bis zu einer Schiffslänge
von unter 20 m.
Für den Rhein findet die Neuregelung keine Anwendung, dort gilt noch die alte Regelung (ab 5 PS und bis 15 Meter Schiffslänge).
Am Bodensee benötigt man für die dauerhafte Befahrung das Bodenseeschifferpatent.
Während eines Urlaubes erhält man bei den Landratsämtern gegen Vorlage des SBF-Binnen eine Fahrerlaubnis.
Mindestalter: 16 Jahre
Benötigte Unterlagen:
- Ärztliches Zeugnis im Original, nicht älter als ein Jahr,
- Kopie des Kfz-Führerscheines, der in der Prüfung im Orignal vorzulegen ist,
- ein Passbild in der Grösse 35X45mm